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Vollmacht

Viele Ausländer möchten in der Türkei kaufen, verkaufen oder eine Angelegenheit regeln, ohne hin und her zu reisen. Eine korrekt erstellte Vollmacht macht das möglich: Wir vertreten Sie beim Grundbuchamt, Notar und bei Behörden, genau in den von Ihnen gesetzten Grenzen.

Wozu eine Vollmacht dient

Eine Vollmacht (vekâletname) ermächtigt einen Vertreter, innerhalb festgelegter Grenzen zu handeln. Für ausländische Mandanten ist sie der Schlüssel, um Angelegenheiten in der Türkei ohne Anwesenheit zu erledigen, von einer Immobilienübertragung in Fethiye oder Bodrum bis zu einem Bank-, Aufenthalts- oder Erbschritt. Viele Ferntransaktionen an der Muğla-Küste beruhen auf einer korrekt erstellten Vollmacht.

Wie sie ausgestellt wird

Eine Vollmacht kann vor einem türkischen Notar, aus dem Ausland vor einem türkischen Konsulat oder als notariell beglaubigtes Dokument mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ausgestellt werden. Ein Reisepass ist erforderlich, und für Personen, die kein Türkisch sprechen, ist beim Notar ein Dolmetscher anwesend. Die konkret erteilten Befugnisse müssen klar angegeben werden.

Umfang, Grenzen und Widerruf

Eine sorgfältig erstellte Vollmacht erteilt nur die für die konkrete Angelegenheit erforderlichen Befugnisse statt einer unbegrenzten Vollmacht und kann zeitlich begrenzt werden. Sie kann auch widerrufen werden. Ein klarer, begrenzter Umfang schützt den Mandanten und ermöglicht zugleich die Erledigung der Arbeit.

Hinweis zur Genauigkeit

Formalitäten und erforderliche Unterlagen können sich ändern und vom Ausstellungsort der Vollmacht abhängen. Die obigen Grundsätze sind stabil; für die auf eine konkrete Angelegenheit passende Formulierung und Schritte wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.

Wie wir helfen

  • 01

    Erstellung einer Vollmacht mit genau dem begrenzten Umfang, den Ihre Angelegenheit erfordert (keine unbegrenzte Vollmacht).

  • 02

    Beratung zur Ausstellung bei einem türkischen Notar oder, aus dem Ausland, beim Konsulat oder per Apostille.

  • 03

    Handeln im Rahmen der Vollmacht für Immobilienübertragung, Aufenthalt, Erbschaft, Bankgeschäfte und Firmenschritte.

  • 04

    Klare Aufzeichnungen über jede in Ihrem Namen vorgenommene Handlung.

FAQ

Was ist eine Vollmacht in der Türkei?
Es ist ein Dokument (vekâletname), das einen Vertreter ermächtigt, in Ihrem Namen innerhalb angegebener Grenzen zu handeln, etwa um eine Immobilien-, Bank- oder Erbangelegenheit abzuschließen.
Kann ich mit einer Vollmacht ohne Anreise kaufen oder verkaufen?
In vielen Fällen ja. Eine Vollmacht, die zur Vertretung beim Notar und Grundbuchamt ermächtigt, erlaubt den Abschluss der Übertragung in Ihrem Namen.
Wo kann ich aus dem Ausland eine Vollmacht ausstellen?
Vor einem türkischen Konsulat oder als in Ihrem Land notariell beglaubigtes Dokument mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Die richtige Methode hängt von Ihrem Standort ab.
Welche Befugnisse sollte sie enthalten?
Nur die für die konkrete Angelegenheit erforderlichen Befugnisse. Immobilien-, Bank- und Prozessschritte erfordern jeweils ihre eigene klar angegebene Befugnis.
Kann ich eine Vollmacht begrenzen oder widerrufen?
Ja. Sie kann im Umfang und zeitlich begrenzt und widerrufen werden. Aus Sicherheitsgründen wird ein begrenzter Umfang empfohlen.
Ist eine Übersetzung erforderlich?
Für Personen, die kein Türkisch sprechen, ist beim Notar ein Dolmetscher anwesend, und ausländische Unterlagen erfordern in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.

Einsatzgebiete

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