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Veröffentlicht 16. Juni 2026 · Barış Baran Civelek

Anerkennung einer ausländischen Scheidung in der Türkei: Gericht und Standesamt

Eine ausländische Scheidung ist in der Türkei nicht automatisch wirksam. Die zwei Wege zur Anerkennung, die Voraussetzungen und die nötigen Unterlagen.

Eine von einem ausländischen Gericht ausgesprochene Scheidung ist in der Türkei nicht automatisch wirksam. Bis zur Anerkennung gilt die Person in türkischen Registern weiterhin als verheiratet, was eine Wiederheirat blockieren und Immobilien- und Erbangelegenheiten für ausländische Einwohner an der Küste erschweren kann. Es gibt zwei Wege: ein Gerichtsverfahren und, seit 2018, die direkte Eintragung beim Standesamt.

Wesentliche rechtliche Punkte

  • Ein ausländisches Urteil bedarf der Anerkennung in der Türkei. Nach dem Gesetz über das internationale Privat- und Verfahrensrecht (Nr. 5718) kann ein ausländisches Zivilurteil in der Türkei nur durch eine türkische Vollstreckbarerklärung (tenfiz) vollstreckt werden; damit es als rechtskräftig gilt (Anerkennung, tanıma), muss das Gericht feststellen, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Voraussetzungen. Dazu gehören die Gegenseitigkeit zwischen der Türkei und dem Urteilsstaat, die Vereinbarkeit mit dem türkischen ordre public und die Wahrung der Verteidigungsrechte.
  • Gerichtsweg. Anerkennung und Vollstreckung werden in der Praxis vom Familiengericht behandelt.
  • Verwaltungsweg (seit 2018). Eine im Amtsblatt vom 7. Februar 2018 (Nr. 30325) veröffentlichte Verordnung, gestützt auf Artikel 27/A des Personenstandsgesetzes (Nr. 5490), erlaubt die Eintragung einer rechtskräftigen ausländischen Scheidungsentscheidung direkt beim Provinz-Standesamt oder bei einer türkischen Auslandsvertretung, ohne Gerichtsverfahren. Die Parteien können gemeinsam oder getrennt beantragen; bei getrennter Antragstellung dürfen zwischen beiden Anträgen höchstens 90 Tage liegen. Eine offensichtlich dem türkischen ordre public widersprechende Entscheidung wird abgelehnt, und der Antrag wird abgelehnt, wenn in der Türkei ein widersprechendes Verfahren anhängig ist. Wird die verwaltungsmäßige Eintragung abgelehnt, bleibt der Gerichtsweg offen.
  • Unterlagen. Die ausländische Entscheidung muss eine Apostille (für Staaten des Haager Übereinkommens) und eine beglaubigte türkische Übersetzung tragen.

Praktische Schritte

  1. Bestätigen Sie, dass die Entscheidung nach dem Recht des Urteilsstaats rechtskräftig ist.
  2. Lassen Sie sie legalisieren: Apostille und beglaubigte türkische Übersetzung.
  3. Wählen Sie den Weg: Eintragung beim Standesamt oder Konsulat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, sonst ein Gerichtsverfahren.
  4. Stellen Sie den Antrag beim Provinz-Standesamt oder einem türkischen Konsulat (Verwaltung) oder beim Familiengericht (Justiz).

Risiken und häufige Probleme

  • Annahme, die ausländische Scheidung sei in der Türkei automatisch wirksam.
  • Eine nicht rechtskräftige Entscheidung oder fehlende Apostille bzw. Übersetzung.
  • Ein ordre-public-Konflikt oder Parallelverfahren in der Türkei, die zur Ablehnung führen.
  • Getrennte Anträge mit mehr als 90 Tagen Abstand auf dem Verwaltungsweg.

Schluss

Die Anerkennung einer ausländischen Scheidung macht den Personenstand in der Türkei korrekt und hängt meist von einer rechtskräftigen, ordnungsgemäß legalisierten und übersetzten Entscheidung ab, die über den richtigen Weg bearbeitet wird. Eine frühzeitige Klärung vermeidet spätere Probleme bei Wiederheirat, Immobilien und Erbschaft.

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