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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen von Ausländern zum türkischen Recht. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.

Können Ausländer Immobilien in der Türkei kaufen?
Ja. Bürger der meisten Länder können Immobilien in der Türkei kaufen, vorbehaltlich Grenzen bei der Gesamtfläche und bestimmten Militär- oder Sicherheitszonen. Eine Grundbuchprüfung und ein Wertgutachten für Ausländer gehören dazu.
Kann ich Immobilien in der Türkei kaufen oder verkaufen, ohne dorthin zu reisen?
Meist ja, mit einer Vollmacht. Eine sinnvoll begrenzte Vollmacht, ausgestellt bei einem türkischen Notar oder einem Konsulat im Ausland, erlaubt Ihrem Anwalt, die Übertragung für Sie abzuschließen.
Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis, um ein Haus in der Türkei zu kaufen?
Nein. Sie können ohne Aufenthaltserlaubnis kaufen. Immobilienbesitz kann wiederum bestimmte Aufenthaltsanträge stützen, der Kauf selbst erfordert aber keine.
Können Ausländer Immobilien in der Türkei erben?
Ja. Ausländische Erben können in der Türkei erben. Der Nachlass wird grundsätzlich nach türkischem Recht abgewickelt; die Erben erhalten einen Erbschein und übertragen dann das Vermögen auf ihren Namen.
Wie lange dauert ein Erbverfahren in der Türkei?
Das hängt vom Vermögen und davon ab, ob alle Erben einig sind. Eine einfache Übertragung kann nach Ausstellung des Erbscheins relativ schnell sein; Streit oder fehlende Unterlagen dauern länger. Nach Prüfung der Akte geben wir eine realistische Einschätzung.
Wie kann ein Ausländer die türkische Staatsbürgerschaft erwerben?
Es gibt mehrere Wege, darunter die Staatsbürgerschaft durch eine qualifizierte Immobilieninvestition sowie Wege über Aufenthalt oder Familie. Welcher passt, hängt von Ihrer Situation ab; wir prüfen die Eignung, bevor ein Schritt erfolgt.