FAQ
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen von Ausländern zum türkischen Recht. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.
- Können Ausländer Immobilien in der Türkei kaufen?
- Ja. Bürger der meisten Länder können Immobilien in der Türkei kaufen, vorbehaltlich Grenzen bei der Gesamtfläche und bestimmten Militär- oder Sicherheitszonen. Eine Grundbuchprüfung und ein Wertgutachten für Ausländer gehören dazu.
- Kann ich Immobilien in der Türkei kaufen oder verkaufen, ohne dorthin zu reisen?
- Meist ja, mit einer Vollmacht. Eine sinnvoll begrenzte Vollmacht, ausgestellt bei einem türkischen Notar oder einem Konsulat im Ausland, erlaubt Ihrem Anwalt, die Übertragung für Sie abzuschließen.
- Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis, um ein Haus in der Türkei zu kaufen?
- Nein. Sie können ohne Aufenthaltserlaubnis kaufen. Immobilienbesitz kann wiederum bestimmte Aufenthaltsanträge stützen, der Kauf selbst erfordert aber keine.
- Können Ausländer Immobilien in der Türkei erben?
- Ja. Ausländische Erben können in der Türkei erben. Der Nachlass wird grundsätzlich nach türkischem Recht abgewickelt; die Erben erhalten einen Erbschein und übertragen dann das Vermögen auf ihren Namen.
- Wie lange dauert ein Erbverfahren in der Türkei?
- Das hängt vom Vermögen und davon ab, ob alle Erben einig sind. Eine einfache Übertragung kann nach Ausstellung des Erbscheins relativ schnell sein; Streit oder fehlende Unterlagen dauern länger. Nach Prüfung der Akte geben wir eine realistische Einschätzung.
- Wie kann ein Ausländer die türkische Staatsbürgerschaft erwerben?
- Es gibt mehrere Wege, darunter die Staatsbürgerschaft durch eine qualifizierte Immobilieninvestition sowie Wege über Aufenthalt oder Familie. Welcher passt, hängt von Ihrer Situation ab; wir prüfen die Eignung, bevor ein Schritt erfolgt.
