Erbrecht
Verstirbt ein ausländischer Eigentümer mit Immobilien in der Türkei, wird der Nachlass nach türkischem Recht abgewickelt. Wir begleiten Erben beim Erbschein, der Übertragung des Vermögens und etwaigen Streitigkeiten, oft ohne dass Sie reisen müssen.
Erbschaft von in der Türkei belegenem Vermögen
Verstirbt eine Person mit Vermögen in der Türkei, wird im Land belegenes unbewegliches Vermögen nach türkischem Recht abgewickelt, da es das Recht des Belegenheitsorts ist. Bewegliches Vermögen und die Stellung ausländischer Erben können grenzüberschreitende Elemente aufweisen. Dies tritt häufig bei Häusern in ausländischem Eigentum in Bodrum, Fethiye, Marmaris, Datça und Göcek auf.
Der Erbschein
Die Erben beschaffen zunächst einen Erbschein (veraset ilamı), ausgestellt von einem Notar oder, sofern erforderlich, vom Friedensgericht in Zivilsachen (Sulh Hukuk Mahkemesi). Er weist die Erben und ihre Anteile aus. Ausländische Unterlagen wie Sterbeurkunde und Familienregister erfordern häufig Apostille und beglaubigte Übersetzung.
Übertragung, Pflichtteile und Steuer
Sobald die Erben feststehen, werden unbewegliches und sonstiges Vermögen beim Grundbuchamt und den zuständigen Stellen auf ihren Namen übertragen. Das türkische Recht sieht Pflichtteile (saklı pay) für bestimmte nahe Erben vor, die die Verteilung des Nachlasses beeinflussen können. Eine Erbschafts- und Übertragungssteuererklärung (veraset ve intikal vergisi) wird abgegeben; da sich Sätze und Freibeträge ändern, sollten aktuelle Zahlen bestätigt werden.
Streitigkeiten und Handeln aus dem Ausland
Sind sich Erben uneinig oder ist Vermögen gemeinschaftlich gehalten, können Teilungs- und damit verbundene Verfahren erforderlich sein. Erben im Ausland können in der Regel über eine Vollmacht vertreten werden, sodass häufig keine Reise nötig ist. Verfahren und Steuern ändern sich im Laufe der Zeit; für einen konkreten Nachlass wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.
Wie wir helfen
- 01
Beschaffung des Erbscheins (veraset ilamı) für ausländische Erben.
- 02
Übertragung von Immobilien und Bankguthaben auf die Erben.
- 03
Beratung zum anwendbaren Recht und zu den Pflichtteilsregeln, die ausländische Nachlässe betreffen.
- 04
Vertretung in Erbstreitigkeiten und bei der Teilung gemeinschaftlich geerbter Immobilien.
FAQ
- Können Ausländer in der Türkei erben?
- Ja. Ausländische Erben können in der Türkei belegene Immobilien erben, was nach türkischem Erbrecht abgewickelt wird. Vor der Übertragung wird ein Erbschein eingeholt.
- Welches Recht gilt für den Nachlass eines Ausländers in der Türkei?
- In der Türkei belegene Immobilien unterliegen grundsätzlich türkischem Recht. Andere Elemente, etwa bewegliches Vermögen, können grenzüberschreitende Überlegungen mit sich bringen.
- Was ist ein Erbschein (veraset ilamı)?
- Es ist das Dokument, das die Erben und ihre Anteile ausweist, ausgestellt von einem Notar oder dem Friedensgericht in Zivilsachen. Es ist die Grundlage für die Übertragung des Nachlasses.
- Ist ein ausländisches Testament in der Türkei gültig?
- Ein ausländisches Testament kann unter Bedingungen berücksichtigt werden, jedoch können die türkischen Pflichtteilsregeln weiterhin für in der Türkei belegene Immobilien gelten. Jedes Testament sollte einzeln geprüft werden.
- Was sind Pflichtteile (saklı pay)?
- Das türkische Recht sichert bestimmten nahen Erben einen Mindestanteil am Nachlass, was die freie Verteilung eines Nachlasses einschränken kann.
- Muss ich für eine Erbangelegenheit in die Türkei reisen?
- Oft nicht. Erben im Ausland können in der Regel über eine Vollmacht vertreten werden, um Erbschein und Übertragungen abzuwickeln.
Einsatzgebiete
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